Ethanol-Öfen unterliegen auch gesetzlichen Bestimmungen. Diese sind zwar durch die DIN 4734 aufgegriffen worden, beinhalten aber mehr Betriebsschutzmaßnahmen. Deshalb werden diese nochmals gesetzlich vorgeschrieben.
- So darf der Verbrauch der Biokamine maximal nur weniger als 0,5 Liter pro Stunden betragen. Das verhindert, dass es zu größeren Flammen kommt. So wird die Gefahr deutlich geringer.
- Die Temperaturbelastung auf die angrenzenden Bauteile zum Feuer darf nicht 85 °C überschreiten. Es wird verhindert, dass die Materialien überhitzen. So können Verletzungen vorgebeugt werden.
- Eine bestimmte CO² Konzentration darf nicht überschritten werden. Wenn dieser Messwert überschritten werden sollte, könnte das zu gesundheitlichen Schäden führen.
- Durch eine Schließtechnik muss das Feuer sofort geschlossen und gelöscht werden können.
- Ein Fassungsvolumen des Brennstoffbehälters darf nicht mehr als 3 Liter überschreiten.
- Der Ethanol-Ofen darf bei einer Reinigung von 10° bei beweglichen (Tischkaminen) und von 5° bei festen Kaminen nicht auslaufen. Das verhindert einen unkontrollierten Brand durch eine Oxidation.
Am besten werden alle Ethanol-Öfen vom TÜV geprüft. Dieses Symbol finden Sie an jedem TÜV geprüften Ofen. Die Leitstelle des TÜVs befindet sich in München und hat sich jahrelang auf das Prüfen von Gegenständen spezialisiert. Der TÜV arbeitet zudem mit den offiziellen DIN 4734.